Sozialrecht für Einzelpersonen

 

Menschen, die Leistungen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens benötigen, befinden sich in einer oft schwierigen Situation, welche geprägt sein kann durch:

  • physische Beeinträchtigungen oder Verletzungen
  • psychische Belastung
  • Ängste oder Trauer
  • Ungewissheit oder Unwissenheit
  • Überlastung oder Überforderung
  • Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre
  • familiäre oder finanzielle Notlage

 

Die Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen bedeutet gerade in dieser Situation eine schwierige Herausforderung. Es stellen sich etwa folgende Fragen:

  • Welche Rechte und Ansprüche habe ich?
  • Welche Stellen bieten Unterstützung?
  • Wer sind meine Ansprechpartner?
  • Wie setze ich meine Ansprüche durch?
  • Wie gehe ich taktisch vor?
  • Wie überwinde ich bürokratische Hürden?
  • Wie gehe ich vor, wenn meine Rechte verletzt werden?

 

Gemeinsam mit Ihnen als meinem Mandanten analysiere ich Ihre individuelle Situation. Ich informiere Sie über Ihre Rechte, zeige Lösungswege auf und setze sie mit großem Engagement gegenüber den Kostenträgern durch. Mein Anspruch ist es, Ihnen eine verständnis- und vertrauensvolle Unterstützung zu bieten. Mein Ziel ist es, Sie vom bürokratischen Ballast zu befreien und eine für Sie optimale Versorgung zu erreichen.

 

Im Einzelnen trete ich vor allem in folgenden Bereichen für Sie ein:

  • Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Rehabilitation, Krankengeld, Vorsorge- und Früherkennungsleistungen etc.)
  • Recht der Gesetzlichen Pflegeversicherung (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege oder vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Pflegegeld etc.)
  • Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Witwen- und Waisenrenten)
  • Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung (Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege etc.)
  • Rehabilitation und Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen)
  • Recht der Arbeitsförderung (Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung, Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Arbeitslosengeld)
  • Recht der sozialen Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)

 

Ich betreue Sie zudem in allen verwandten Rechtsgebieten des Gesundheitsrechts, z.B. im Recht der Privaten Krankenversicherung, im Medizinrecht oder im Versicherungsrecht.